Prävention und Gesundheitsförderung

02.06.2009Von: Klaus Springer

Zum derzeitigen Stand der rechtlichen Neuregelung

Die Förderung der Gesundheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der zunehmende Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft (demographische Entwicklung), die Zunahme chronischer Erkrankungen und die Wiederkehr bzw. das Neuauftreten von Infektionskrankheiten – all das zwingt die politisch Verantwortlichen geradezu, über den derzeitigen Stand der Prävention und Gesundheitsförderung nachzudenken und Lösungen zu finden.

Generell erhalten und fördern Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung nicht nur die Gesundheit und Lebensqualität des Einzelnen, sondern stärken auch die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft. Die Arbeitsfähigkeit der Bevölkerung wird bewahrt und somit auch die Produktivität der Wirtschaft. Es handelt sich also um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das definitiv des politischen Einsatzes bedarf. Zugleich begünstigen Prävention und Gesundheitsförderung durch eine Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung eine differenzierte Nachfrage und Nutzung von Leistungen der Gesundheitsversorgung und tragen dadurch langfristig zu einer Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem bei.

Status quo
Aber wie sieht es heute überhaupt mit der Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz aus? Schliesslich scheiterte vor 25 Jahren ein erstmaliger Vorschlag für ein Eidgenössisches Präventivgesetz.
Im Jahr 2005 beliefen sich die jährlichen Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung auf 1,13 Mrd. CHF, was einem Anteil von 2,2% der Gesamtausgaben für das Gesundheitssystem (51,73 Mrd. CHF) entspricht. Damit liegt die Schweiz unter dem OECD-Durchschnitt von 2,7%. Dieses Geld speist sich aus den verschiedensten Quellen: aus Bundesmitteln, Kantons- und Gemeindesteuern, der Alkoholsteuer, dem Tabakpräventionszuschlag sowie aus Zuschlägen auf Versicherungsprämien und anderes mehr. Staatliche und private Akteure lancieren auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eine Vielzahl von Programmen. Dennoch weist das heutige System einige Schwächen auf:

  • Es fehlt eine Gesamtstrategie zur Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz.
  • Es fehlt eine Instanz, die gemeinsame Präventionsziele definiert und die Aktivitäten der verschiedenen Akteure koordiniert.
  • Die Abgrenzungen zwischen Aufsicht (politisch-rechtlicher Kontrolle), Mittelvergabe und Umsetzung sind oft nicht durchschaubar.
    Aus der unzureichenden politischen und strategischen Steuerung der gesamten Prävention resultieren Doppelspurigkeiten, Kompetenzüberschneidungen und Lücken in den Präventionsangeboten.
  • Den auf Bundesebene fragmentierten und in zahlreichen Spezialgesetzen formulierten Präventionsbestimmungen mangelt es an einem einheitlichen Verständnis der Prävention.
  •  Für Massnahmen zur Prävention chronischer nichtübertragbarer Krankheiten und psychischer Erkrankungen fehlt eine bundesgesetzliche Grundlage
    (Auszug aus dem Factsheet zum Projekt „Neuregelung Prävention und Gesundheitsförderung – PGF 2010“).

Die Kommission Um nun einem zentralen Vorschlag der OECD und der WHO zur Weiterentwicklung des Schweizerischen Gesundheitssystems sowie den Empfehlungen der Fachkommission „Prävention + Gesundheitsförderung“ des Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) Folge zu leisten, hat der Bundesrat Ende September 2007 dem EDI den Auftrag erteilt, einen Vorentwurf für neue gesetzliche Bestimmungen zu erarbeiten. Den Vorsitz dieser Kommission hat Prof. Dr. med. Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Die weiteren Mitglieder rekrutieren sich aus hochrangigen Personen der Bundesverwaltung und der Kantone sowie Vertretern der Kranken- und Unfallversicherer, Leistungserbringern und weiteren Expertinnen und Experten.
Auch wenn es die Zielsetzung des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter Verbandes (SFCV) ist, als Leistungserbringer auch auf politischer Ebene Anerkennung zu finden, ist er nicht in der Fachkommission vertreten. Dennoch nahm der SFCV seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und seinen Mitgliedern wahr und konnte sich mit einer Delegation des Vorstandes (Präsident Martin Steinhauer, Vizepräsident Roland Steiner und Vorstandsmitglied Irene Berger) im Dezember vergangenen Jahres mit dem Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, Prof. Dr. med. Thomas Zeltner, zu einem Gespräch treffen. Thematisch ging es dabei um die Ideen des SFCV, wie man gesundheitsbewusstes Bewegen und Verhalten mit einem Prämienbonus auf die Krankenversicherungsprämie belohnen könnte.

Kernelemente des Gesetzgebungsauftrages
Generell sollen die neuen gesetzlichen Grundlagen, die im Herbst 2008 in Form eines Vorentwurfs vorliegen werden, folgende Aspekte regeln:

  • Massnahmen des Bundes zur Prävention von nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten,
  • die Koordination der Präventionsaktivitäten des Bundes, der Kantone und privater Akteure durch nationale Präventions- und Gesundheitsförderungsziele,
  • die Koordination der Präventionsaktivitäten der Bundesstellen durch eine bundesrätliche Strategie für Prävention und Gesundheitsförderung,
  •  Vereinfachung und Neugestaltung der Präventionsstrukturen.
    (gemäss der 10. Nationalen Gesundheitsförderungskonferenz, Interlaken, 24.-25.01. 2008)

Das Vorgehen
Für Juli dieses Jahres ist die Vernehmlassungseröffnung vorgesehen (Dauer: drei Monate). Zuvor stehen aber die verwaltungsinterne Erarbeitung des Vorentwurfs unter punktuellem Beizug von Experten und externen Akteuren bei konkreten Fravergabe gestellungen sowie die Information der Akteure über die Stossrichtung der neuen Gesetzesvorlage an. Zusätzlich gab es am 27. Februar ein Hearing mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone sowie am 28. Februar mit allen übrigen Akteuren, an welchem auch Roland Steiner vom SFCV teilnahm.

Das Ziel
Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes können

  • sich alle Akteure an nationalen Präventions- und Gesundheitsförderungszielen ausrichten,
  • verabschiedet der Bundesrat alle vier Jahre die Schwerpunkte seiner Präventions- und Gesundheitsförderungspolitik,
  • sind die Kantone weiterhin die Hauptträger von Präventions- und Gesundheitsförderung,
  • kann der Bund auch Programme zur Krebs- oder Depressionsprävention durchführen,
  • können die Gesundheitsstatistik und die Gesundheitsberichterstattung weiter ausgebaut werden und
  • werden sich Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz verändert haben.

FAZIT Es ist absolut positiv zu beurteilen, dass sich auf dem Feld der Prävention und Gesundheitsförderung etwas bewegt. Es ist ausserordentlich wichtig, dass der Bevölkerung Möglichkeiten angeboten werden, sich gesundheitsbewusst zu verhalten und dadurch Krankheiten zu vermeiden lernen. Krankheitskosten können so schon im Vorfeld sicherlich nicht ganz vermieden, aber immerhin doch deutlich eingedämmt und reduziert werden. Somit trägt eine konzeptionell gut ausgerichtete Präventions- und Gesundheitsförderungskampagne nicht nur zu einer Erhöhung der Volksgesundheit bei, sondern auch zu einer Reduzierung der explodierenden Krankheitskosten. Wie genau die neue gesetzliche Regelung zur Prävention und Gesundheitsförderung letztlich aussehen wird, bleibt im Detail noch abzuwarten. Doch es ist äusserst gut zu sehen, dass auch die Politik in Bewegung ist.

Klaus Springer

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